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Mit einem Vorsorgevertrag können Sie bestimmen, welche Grabart und Bestattungsform (Sarg- oder Urnenbeisetzung) Sie für sich wünschen. Meist kann man auch im Vorwege eine Grabstätte erwerben oder reservieren lassen. Alle Kosten, die bei einer Trauerfeier und der Bestattung auf dem Friedhof anfallen, können in einem Vorsorgevertrag erfasst und zusammengestellt werden.
Hier erfahren Sie mehr: Bestattungsvorsorge
Die Grabpflege kann langfristig durch einen Dauerpflegevertrag oder eine Grabpflegestiftung geregelt werden. Sie legen in einem solchen Vertrag fest, wie die Gestaltung und Pflege der Grabstätte erfolgen sollen. Das dafür notwendige Kapital wird auf ein Treuhandkonto eingezahlt, so dass sichergestellt ist, dass das Grab entsprechend gepflegt wird.
Einen solchen Pflegevertrag können Sie auch für eine noch zu erwerbende Grabstätte nach Ihrem Ableben vereinbaren. Der Kirchliche Friedhof in Ihrer Nähe berät Sie gerne zu Möglichkeiten der Grabpflegevorsorge.