Grabpflegevorsorge

Gestaltung und Pflege der Grabstätte

Die Grabpflege kann langfristig durch einen Dauerpflegevertrag oder eine Grabpflegestiftung geregelt werden. Sie legen in einem solchen Vertrag fest, wie die Gestaltung und Pflege der Grabstätte erfolgen sollen. Das dafür notwendige Kapital wird auf ein Treuhandkonto eingezahlt, so dass sichergestellt ist, dass das Grab entsprechend gepflegt wird.

Einen solchen Pflegevertrag können Sie auch für eine noch zu erwerbende Grabstätte nach Ihrem Ableben vereinbaren. Der Kirchliche Friedhof in Ihrer Nähe berät Sie gerne zu Möglichkeiten der Grabpflegevorsorge.

Bestattungsvorsorge

Rechtzeitig alles geregelt

Mit einem Vorsorgevertrag können Sie bestimmen, welche Grabart und Bestattungsform (Sarg- oder Urnenbeisetzung) Sie für sich wünschen. Meist kann man auch im Vorwege eine Grabstätte erwerben. Alle Kosten, die bei einer Trauerfeier und der Bestattung auf dem Friedhof anfallen, können in einem Vorsorgevertrag erfasst und zusammengestellt werden.

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Nach den aktuell gültigen Gebührensätzen wird – je nach Grabart und Beisetzungsform - eine Gesamtsumme ermittelt.
Diesen Betrag zahlen Sie auf eine im Vertrag angegebene Treuhand-Kontonummer ein.
Im Falle Ihrer Beisetzung geht dann der Gebührenbescheid nicht an Ihre Angehörigen, sondern an den Kirchenkreis, der der Friedhofsverwaltung die entsprechende Summe auszahlt.
Sollten Sie nach einiger Zeit andere Vorstellungen von Ihrer letzten Ruhestätte haben, kann der Gebührenanzahlungsvertrag nur gemeinsam mit Ihnen inhaltlich geändert, oder auch gekündigt und wieder ausgezahlt werden. Andere Personen oder Institutionen sind dazu nicht berechtigt. Ihre Einzahlung ist sicher vor dem Zugriff Dritter, da zur Bestattungsvorsorge eingezahlte Beträge rechtlich als sogenanntes „Schonvermögen“ gelten.

Sie können sich bei einer Friedhofsverwaltung ihrer Wahl gern beraten lassen.
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