Wie entstehen unsere Friedhofsgebühren

Friedhöfe gehören zur Daseinsvorsorge. Wir brauchen sie, um unsere Angehörigen zu beerdigen. Sie sollen wohnortsnah, von jedermann erreichbar sein und einen dauerhaft geschützten Ort bieten, um dem Gedenken und der Trauer Raum zu geben.

Ein Friedhof wird entweder von der Kommune betrieben oder von einem kirchlichen Träger, meist einer Kirchengemeinde. Es werden in der Regel keine Steuermittel für die Schaffung und den Betrieb von Friedhöfen verwendet, sondern Gebühren von den Nutzern erhoben. Friedhöfe sollen sich aus sich selbst heraus tragen.

Das heißt, dass alle Menschen, die einen Friedhof nutzen, zum Beispiel um einen Angehörigen zu beerdigen, mit ihren Gebührenzahlungen dazu beitragen, dass der Betrieb und der Erhalt des Friedhofs gesichert sind. Mit Friedhöfen sollen ausdrücklich keine Gewinne erwirtschaftet werden. Die Summe aller erhobenen Gebühren soll möglichst exakt die gesamten Kosten des Friedhofs tragen. Um das zu gewährleisten, werden die erhobenen Gebühren regelmäßig kontrolliert und wenn notwendig, neu kalkuliert. Dabei wird geschaut, welche Leistungen wie oft erbracht werden und wie hoch die jeweilige Gebühr sein muss, um alle Friedhofskosten zu decken. Die größten Kostenstellen bei Friedhöfen sind die Personalkosten, gefolgt von den Kosten für die Abfallentsorgung. Bei der Berechnung der Friedhofsgebühren helfen spezielle Kalkulationsprogramme, die alle gebührenrechtlichen Verpflichtungen beachten. Die so kalkulierten Gebühren werden von einer unabhängigen Aufsichtsstelle nochmals überprüft und erst dann freigegeben. Die Gebühren werden dann in einer Gebührensatzung zusammengefasst und veröffentlicht. Damit werden sie für den jeweiligen Friedhof gültig und rechtsverbindlich.

So wie jeder Friedhof unterschiedlich ist, können auch die Gebühren auf den jeweiligen Friedhöfen große Unterschiede aufweisen, obwohl sehr ähnliche Leistungen erbracht werden.

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