Bestattungs-Vorsorge

Sie können Ihre Bestattung bereits zu Lebzeiten regeln.

Sie möchten sich vorsorglich um die Bestattung eines nahen Angehörigen kümmern oder Ihre eigene möglichst selbstbestimmt im voraus regeln?

Mit einem Gebührenanzahlungsvertrag können Sie die Grabart und Beisetzungsform bestimmen und Ihre Nachkommen von den Beisetzungsgebühren entlasten. Die Friedhofsverwaltungen klären in persönlichen Beratungsgesprächen Ihre Wünsche, erläutern Ihnen die Umsetzungsmöglichkeiten und stellen den dazu passenden Vertragsentwurf auf.

Nach den aktuell gültigen Gebührensätzen wird – je nach Grabart und Beisetzungsform - eine Gesamtsumme ermittelt.

Diesen Betrag zahlen Sie auf eine im Vertrag angegebene Kontonummer ein.

Die Verwaltung des Friedhofs oder der zuständige Kirchenkreis legt für Ihre Einzahlung wiederum ein eigenes Unter-Konto an.

Im Falle Ihrer Beisetzung geht dann der Gebührenbescheid nicht an Ihre Angehörigen, sondern an den Kirchenkreis, der der Friedhofsverwaltung das Geld vom Unterkonto auszahlt.

Sollten Sie nach einiger Zeit andere Vorstellungen von Ihrer letzten Ruhestätte haben, kann der Gebührenanzahlungsvertrag nur gemeinsam mit Ihnen inhaltlich geändert, oder auch gekündigt und wieder ausgezahlt werden.

Andere Personen oder Institutionen sind dazu nicht berechtigt. Ihre Einzahlung ist sicher vor dem Zugriff Dritter, da zur Bestattungsvorsorge eingezahlte Beträge rechtlich als sogenanntes „Schonvermögen“ gelten.

Sie können sich bei einer Friedhofsverwaltung ihrer Wahl gern beraten lassen.
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